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Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2012. Es wurde von der Bundesnotarkammer errichtet und hat den Zweck, wichtige Urkunden schneller auffindbar zu machen. Die Urkunden, welche Teil des ZTR sind, zeichnen sich insbesondere durch eine Erbfolgerelevanz, eine notarielle Beurkundung sowie eine amtliche Verwahrung aus. In der Regel wird bei der Anzeige eines Sterbefalls in der Familie auch das Zentrale Testamentsregister durch das Standesamt in Kenntnis gesetzt.