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Standesamt - Häufige Fragen

Was ist eigentlich ein Eheverbot?

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Das Eheverbot, gemeinhin auch als Heiratsverbot bezeichnet, stellt grundsätzlich ein Hindernis für die Eheschließung dar. Ob ein Eheverbot besteht, unterliegt bereits vor der Eheschließung einer eingehenden Prüfung durch den Standesbeamten. Im Falle, dass es sich bei einem Verlobten/ Partner um einen Ausländer handelt, ist regelmäßig ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. 

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