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Eine Scheinehe ist die Begründung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Rahmen einer formal zwar gültigen Eheschließung, deren Zweck allerdings nicht in der ehelichen Gemeinschaft liegt, sondern für die jeweiligen Verlobten andere Ziele zur Folge hat. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn einer der Partner durch die Eheschließung einen rechtlichen Vorteil erlangt, ein Aufenthaltsrecht erhält oder sonstige negative Entwicklungen durch die Eheschließung verhindert werden sollen.