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Standesamt - Häufige Fragen

Welche Behörde ist neben dem Standesamt für Beglaubigungen zuständig?

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Für Personenstandsregister nebst der Ausstellung von Urkunden oder beglaubigten Kopien ist das Standesamt zuständig. Wird also ein derartiges Dokument benötigt, kann man sich dies - in der Regel gegen eine Verwaltungsgebühr – beim jeweiligen Amt ausstellen lassen. Andere Beglaubigungen (z.B. Zeugnisse) nehmen in vielen Bundesländern die Bürgerbüros bzw. die Bezirksämter/ Meldebehörden vor. 

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