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Standesamt - Häufige Fragen

Welches Amt wird tätig, wenn es um Sterbefälle geht?

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Neben der Eintragung im Geburtenregister bzw. der Beurkundung von Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften gehört es zu den zentralen Aufgaben des Standesamtes, im Todesfalle eine Sterbeurkunde auszustellen bzw. die notwendigen Eintragungen im Sterberegister durchzuführen. Der zuständige Standesbeamte steht Trauernden als Ansprechpartner, z.B. für die Kontaktaufnahme mit Bestattungsunternehmen oder sonstige Anliegen, beratend zur Seite. 

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