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Standesamt - Häufige Fragen

Wie kann ich aus der Kirche austreten?

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Der Austritt aus einer Kirche ist in Deutschland jederzeit möglich. Aufgrund variierender Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden muss sich der Betreffende entweder an das nächste Amtsgericht wenden oder vor dem Standesamt den Austritt erklären. Wer nicht persönlich erscheinen möchte und die Angelegenheit per Brief regelt, benötigt in der Regel eine notarielle Beglaubigung. Ferner sind in den meisten Fällen die Geburtsurkunde und der Identitätsnachweis vorzulegen. 

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