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Straßenmeisterei - Häufige Fragen

Gelten Motorroller und sonstige Kleinkrafträder als Kraftfahrzeuge?

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Ja, auch ein Motorroller gilt als Kraftfahrzeug! Selbst kleine Fahrräder mit Hilfsmotor oder Elektromotor werden nach einer EU-Richtlinie als Fahrzeugklasse „L“ eingeordnet und sind als solche unstrittig den Kraftfahrzeugen zuzuordnen. Der Grund hierfür liegt nicht in der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Fahrzeuges, sondern schlicht in der Antriebsart. Sobald eine Motorisierung vorhanden ist, gilt das Fahrzeug damit als Kraftfahrzeug – was für den praktischen Einsatz im Straßenverkehr in der Regel die Beantragung eines Versicherungskennzeichens voraussetzt. 

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