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Die Straßenverkehrsbehörde befasst sich unter anderem mit der Verkehrsplanung und der Verkehrslenkung. Die Umweltzonen dienen im Wesentlichen dazu, in bestimmten Gebieten (vorrangig Städten) die Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Zur Luftreinhaltung dienen innerorts oft Umweltzonen, während allgemein generelle Fahrverbote wie das Sonntagsfahrverbot ausgesprochen werden können. Da man Plaketten zum Befahren der Umweltzonen bei der Zulassungsstelle oder der Straßenverkehrsbehörde erhalten kann, fallen im weiteren Sinne auch die Umweltzonen in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter. Demnach kann das Straßenverkehrsamt normalerweise über Umweltzonen informieren. Alternativ kann man kartografische und tabellarische Darstellungen zu den deutschen Umweltzonen auf dem Webauftritt des Umweltbundesamtes einsehen.