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Festumzüge verschiedenster Art (z. B. Karnevalsumzüge, Schützenumzüge, Straßenfeste) erfordern in aller Regel eine straßenbehördliche Genehmigung. Grund dafür ist, dass mit einem solchen Festumzug der reguläre Verkehr gestört wird und demnach verkehrslenkende Maßnahmen wie Umleitungen ergriffen werden müssen. Man beantragt die Genehmigung zum Schützenumzug normalerweise bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Festumzug stattfinden soll. Viele Straßenverkehrsämter bieten auf ihren Webauftritten Merkblätter und Antragsformulare zur Bewilligung von Festumzügen. Bei der Beantragung sind unter anderem Angaben zum Durchführungszeitraum, zur Umzugsstrecke und zu teilnehmenden Kraftfahrzeugen zu machen.