ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Muss das Straßenverkehrsamt dem Schützenumzug zustimmen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Festumzüge verschiedenster Art (z. B. Karnevalsumzüge, Schützenumzüge, Straßenfeste) erfordern in aller Regel eine straßenbehördliche Genehmigung. Grund dafür ist, dass mit einem solchen Festumzug der reguläre Verkehr gestört wird und demnach verkehrslenkende Maßnahmen wie Umleitungen ergriffen werden müssen. Man beantragt die Genehmigung zum Schützenumzug normalerweise bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Festumzug stattfinden soll. Viele Straßenverkehrsämter bieten auf ihren Webauftritten Merkblätter und Antragsformulare zur Bewilligung von Festumzügen. Bei der Beantragung sind unter anderem Angaben zum Durchführungszeitraum, zur Umzugsstrecke und zu teilnehmenden Kraftfahrzeugen zu machen.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren