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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Muss man für einen Straßenhandel die verkehrsbehördliche Genehmigung einholen?

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In der Regel ist für den Straßenhandel eine Genehmigung von Seiten der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Da es sich beim Straßenhandel um eine Tätigkeit im öffentlichen Straßenraum handelt, obliegt dies normalerweise einer verkehrsbehördlichen Erlaubnis. Vielerorts darf der Straßenhandel nur an bestimmten Stellen im öffentlichen Straßenraum stattfinden, aber beispielsweise nicht an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs oder direkt vor öffentlichen Einrichtungen. Zudem wird im Regelfall auch in direkter Baustellennähe kein Straßenhandel möglich sein. Über die genauen Erfordernisse des Straßenhandelsorts sowie nähere Informationen zur Antragstellung kann man sich beim jeweiligen Straßenverkehrsamt informieren.

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