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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Was bedeutet Verkehrsgrund?

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Der Begriff Verkehrsgrund steht für eine wegerechtliche Klassifizierung. Sie beschreibt den Grund für den Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr und die Schifffahrt. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen Privatgrund und öffentlichem Verkehrsgrund, wobei letzterer beim Straßenverkehrswesen im Regelfall durch die Straßenverkehrsbehörde verwaltet wird. Beim öffentlichen Verkehrsgrund differenziert man zwischen dem rechtlich –öffentlichen Verkehrsgrund als Grund für die Allgemeinheit und dem tatsächlich-öffentlichen Verkehrsgrund. Letzterer stellt im Grunde einen Privatgrund dar, der allerdings von der Allgemeinheit betreten und befahren werden darf.

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