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Wer eine Fahrschule betreiben möchte, der benötigt im Allgemeinen eine Fahrschulerlaubnis. Diese ist beim Straßenverkehrsamt bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Es gibt normalerweise einige Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis. Zunächst wird im Allgemeinen ein Mindestalter von 25 Jahren angesetzt, des Weiteren sollte man sich als Antragsteller durch eine persönliche Zuverlässigkeit auszeichnen, also z.B. keine Vorstrafen haben. Darüber hinaus ist der Nachweis der Fahrlehrererlaubnis für die beantragten Ausbildungsklassen zu erbringen und man sollte mindestens zwei Jahre als hauptberuflicher Fahrlehrer tätig gewesen sein. Der Nachweis an einem Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang wird meist ebenso gefordert. Nicht zuletzt sind Angaben zu geeigneten Unterrichtsräumlichkeiten und Lehrmitteln zu machen.