| Welche Angaben sind für die Anmeldung eines Fastnachtsfahrzeugs notwendig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Um bei einer traditionellen Veranstaltung wie dem Fastnachtsumzug einen Wagen über den öffentlichen Verkehrsgrund führen zu können, bedarf es normalerweise einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO. Im Antrag sind normalerweise zunächst die Kontaktdaten des Antragstellers notwendig. Des Weiteren gilt es, auf den Einsatz des Fastnachtsfahrzeugs genauer einzugehen. So sind Angaben zu Datum, Ort und Umzugsstrecke zu machen, ebenso zu den Ansprechpartnern beim Fastnachtsumzug. Nicht zuletzt sind die Angaben zum Fahrzeug obligatorisch, wie zum Beispiel das Kennzeichen bzw. die Fahrzeug-Identifikationsnummer, Halter und Besonderheiten. Nähere Informationen kann man sich natürlich beim Straßenverkehrsamt einholen.