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Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) stellt eine Maßnahme dar, welche in Fällen von einem A- oder zwei B-Verstößen zum Tragen kommt. Sie richtet sich an Fahranfänger, also an Führerscheinbesitzer in der Probezeit. Bei der ASF, auch als Nachschulung bekannt, wird den Kraftfahrern in der Probezeit im Rahmen eines Seminars das ordnungsgemäße Verhalten im Straßenverkehr auf theoretischer und praktischer Ebene nahegebracht. Angeordnet werden Aufbauseminare für Fahranfänger im Allgemeinen von der Fahrerlaubnisbehörde, welche in der Regel das Straßenverkehrsamt darstellt. Die ASF-Anordnung richtet im Allgemeinen nach der Fahrerlaubnisverordnung, dem Straßenverkehrsgesetz und dem Strafgesetzbuch.