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Der blaue Parkausweis ist als Parkerleichterung für Menschen mit einer schweren Behinderung gedacht. Man beantragt den blauen Parkausweis in der Regel bei der Straßenverkehrsbehörde bzw. der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts. Im Schwerbehindertenausweis sind im Allgemeinen verschiedene Merkmale vermerkt, welche über die Art der Behinderung Auskunft geben. Eine schwere Gehbehinderung, beidseitige Amelie oder Phokomelie sowie Blindheit werden normalerweise als Voraussetzungen für den blauen Parkausweis genannt. Demnach berechtigen in der Regel die Merkzeichen „aG“ und „Bl“ zum Erhalt des blauen Parkausweises. Man kann die Parkerleichterung meist nur persönlich beantragen.