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Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist in der Regel erlaubnispflichtig. Als Güterkraftverkehrsteilnehmer versteht man normalerweise Fahrzeuge, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen besitzen. Die Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr erteilt das zuständige Straßenverkehrsamt. Diese Erlaubnis ist in der Regel gebührenpflichtig. Über die Antragstellung kann man sich als Unternehmer beim jeweiligen Straßenverkehrsamt informieren. Dort erhält man auch Angaben zu den erforderlichen Nachweisen bzw. Unterlagen.