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Seit Januar 2013 werden Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, nicht mehr der Führerscheinklasse B (PKW) zugeordnet. Stattdessen sind sie nun bei den Motorradklassen zu finden. Trikes bis zu 15kW können normalerweise mit der Führerscheinklasse A1 geführt werden, die man mit 16 Jahren erwerben kann. Leistungsstärkere Trikes werden allerdings der Motorradklasse A zugeordnet, sodass man diese im Allgemeinen erst mit 21 Jahren führen darf. Zum Fahren des Trikes mit einem Anhänger gibt es besondere Bestimmungen, zu denen man sich beim Straßenverkehrsamt bzw. bei der Führerscheinstelle erkundigen kann.