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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Wofür erteilt das Straßenverkehrsamt Sondernutzungsgenehmigungen?

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Das Straßenverkehrsamt befasst sich in erster Linie mit der Ausführung und Überwachung der Straßenverkehrsordnung. Dementsprechend ist die Straßenverkehrsbehörde für Sondernutzungsgenehmigungen bzw. Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Dazu zählen beispielsweise Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen sowie für Personen im sozialen Dienst. Auch Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone sowie für das Parken und Befahren von gesperrten Wegen können durch das Straßenverkehrsamt erteilt werden. Des Weiteren kann die Verkehrsbehörde Sonntagsfahrgenehmigungen aussprechen. Nicht zuletzt kann das Straßenverkehrsamt Sondernutzungen für den Straßenraum für besondere Transporte, Straßenumzüge, den Straßenhandel oder ähnliches erteilen.

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