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Normalerweise obliegt die Erteilung von Genehmigung für Fahrlehrer und Fahrschulen dem Straßenverkehrsamt. Insofern kann man sich als Interessent einer Fahrlehrerlaubnis an das zuständige Straßenverkehrsamt bzw. die Fahrerlaubnisbehörde wenden. Zuständig ist in der Regel die Straßenverkehrsbehörde, in deren regionalen Verwaltungsbereich sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet. Für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis sind im Allgemeinen mehrere Nachweise bzw. Dokumente vorzulegen, wie zum Beispiel den Ausbildungsnachweis als Fahrlehrer, ein augenärztliches Gutachten und ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Genauere Informationen über die erforderlichen Dokumente kann man sich beim Straßenverkehrsamt einholen.