| Ich möchte Schadenersatz, weil ich in ein Schlagloch gefahren bin. Welche Behörde ist zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Grundsätzlich lässt sich diese Frage nicht eindeutig beantworten. Ob mit Schadenersatz seitens der Öffentlichen Hand zu rechnen ist, hängt regelmäßig von etlichen Faktoren ab. In vielen Fällen muss man als Verkehrsteilnehmer ohnehin damit rechnen, dass Straßenschäden wie z.B. Schlaglöcher vorhanden sein können und eine potentielle Gefahr darstellen. Wenn Straßenschäden auftreten, so ist als Behörde im Übrigen regelmäßig das jeweilige Tiefbauamt zuständig, das für die Instandhaltung der Bausubstanz auf öffentlichen Straßen- und Verkehrswegen zu sorgen hat.