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Tiefbauamt - Häufige Fragen

Ich möchte Schadenersatz, weil ich in ein Schlagloch gefahren bin. Welche Behörde ist zuständig?

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Grundsätzlich lässt sich diese Frage nicht eindeutig beantworten. Ob mit Schadenersatz seitens der Öffentlichen Hand zu rechnen ist, hängt regelmäßig von etlichen Faktoren ab. In vielen Fällen muss man als Verkehrsteilnehmer ohnehin damit rechnen, dass Straßenschäden wie z.B. Schlaglöcher vorhanden sein können und eine potentielle Gefahr darstellen. Wenn Straßenschäden auftreten, so ist als Behörde im Übrigen regelmäßig das jeweilige Tiefbauamt zuständig, das für die Instandhaltung der Bausubstanz auf öffentlichen Straßen- und Verkehrswegen zu sorgen hat.

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