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Tiefbauamt - Häufige Fragen

Wer ist für den Grundbau von Konstruktionen zuständig?

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In der Regel ist für den so genannten Grundbau – also die Planung und Errichtung von Konstruktionen unterhalb der Geländelinie – das jeweilige Tiefbauamt zuständig. Die Behörde bzw. deren tätige Bauingenieure beschäftigen sich Gründungen (Fundamentierungen) bzw. deren Absicherungen durch Wände oder Stützmauern, übernehmen die Sicherung von Dämmen und Böschungen bzw. die Tunnel- und Stollensicherung. 

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