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Umweltamt - Häufige Fragen

Ist das Umweltamt für Bäume auf privaten Grundstücken zuständig?

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In den einzelnen Bundesländern der Bundesrepublik gelten Baumschutzverordnungen, die unter anderem Laubbäume, Nadelholzarten und Obstbaumarten unter einen besonderen Schutz stellen. Wer auf seinem Grundstück bestimmte Arbeiten an geschützten Baumbeständen vornehmen möchte, benötigt unter Umständen eine entsprechende Genehmigung, die regelmäßig vom zuständigen Umweltamt erteilt wird. 

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