Eine zentrale Aufgabe des Umweltamtes ist es, im Bereich Immissionsschutz für regelmäßige Kontrollen bzw. die Abstellung schädlicher Umwelteinflüsse zu sorgen. Wer also starken Immissionen ausgesetzt ist (etwa im Bereich einer permanenten Lärmquelle und entsprechender Belästigung für Mensch und Tier), kann über die Sachbearbeiter im Umweltamt regelmäßig Beratung erhalten. Es ist allerdings vorab zu prüfen, ob der Immissionsschutz in einzelnen Gemeinden oder Städten nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde fällt.
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