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Lärm ist nicht nur für Menschen, sondern auch für die Natur eine störende Angelegenheit. So reagieren auch Pflanzen und Tiere auf mögliche Lärmquellen, z.B.:
- Verkehrslärm (z.B. Autobahnen, Bahnen, Kraftfahrzeuge)
- Fluglärm
- Gewerbelärm
- Baulärm
- Freizeitlärm (z.B. Sportanlagen)
- Nachbarschaftslärm
Immissionen für Mensch und Tier auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, gehört zu den zentralen Aufgaben des Umweltamtes. Insofern leistet die Behörde mit ihren Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Gesundheiterhaltung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Ökosystems.