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Verwaltungsgericht - Häufige Fragen

Ist es ratsam, dem Verwaltungsgericht per Mail Erklärungen oder Rechtsmittel zu schicken?

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Bei Verwaltungsgerichten sowie anderen Gerichten in Deutschland ist es eher nicht ratsam, den Versand per E-Mail für den Nachweis von Erklärungen oder Rechtsmitteln etc. zu nutzen. Der Grund dafür besteht darin, dass diese regelmäßig keine Rechtswirksamkeit aufweisen, wenn sie dem Gericht online geschickt werden. Der Postweg ist daher zu empfehlen, nicht selten sind Nachtbriefkästen für die Fristwahrung am Gerichtsgebäude zu finden. Man kann die Unterlagen auch persönlich zum Gericht bringen.

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