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Das Oberverwaltungsgericht ist nicht nur als Rechtsmittelinstanz der Verwaltungsgerichte tätig. Ebenso kann es erstinstanzlich fungieren. Beispielsweise im Falle von technischen Großprojekten, bei Normenkontrollverfahren gegen Rechtsverordnungen bzw. autonome Satzungen, oder auch bei nach Landesrecht ausgesprochenen Vereinsverboten kann das Oberwaltungsgericht als die erste Instanz tätig werden.