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Veterinäramt - Häufige Fragen

Ich benötige eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit meines Tieres. Welches Amt ist zuständig?

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Für die Ausstellung von Attesten über die Unbedenklichkeit eines Tieres ist in den einzelnen Kommunen, Städten oder Landkreisen das jeweilige Veterinäramt zuständig. Wird also eine diesbezügliche Beratung benötigt, ein Tier vorstellt oder für eine Auslandsreise eine entsprechende Bescheinigung erforderlich, so ist in diesen Fällen regelmäßig das Veterinäramt zuständig.

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