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Veterinäramt - Häufige Fragen

Ist das Veterinäramt bei Tierausstellungen und Tierveranstaltungen involviert?

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Grundsätzlich besteht die Pflicht, Tierausstellungen und Tierveranstaltungen rechtzeitig bei der Behörde – regelmäßig sind hier die Veterinärämter bzw. Ämter für Veterinärwesen zuständig – anzumelden. Unter Umständen kann die Behörde Auflagen erteilen, die die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und sonstige gesetzliche Vorgaben sicherstellt. 

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