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Veterinäramt - Häufige Fragen

Kann das Veterinäramt Strafverfahren einleiten?

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Wie jede Behörde kann auch das Veterinäramt bei einschlägigen Verstößen im Hinblick auf die Lebensmittelherstellung, die Lebensmittelabgabe oder den Tierschutz Maßnahmen ergreifen, die zur Abstellung des bemängelten Zustandes führen. Dabei kann es sich entweder um die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren handeln, aber auch  - bei entsprechend vorliegendem Tatbestand – um die Einleitung eines Strafverfahrens. 

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