| Was ist eine tierärztliche Hausapotheke und ist das Veterinäramt dafür zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In einigen Bundesländern fällt die Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken in den Aufgabenbereich der Veterinärbehörden. Unter der tierärztlichen Hausapotheke versteht man im Allgemeinen eine Apothekenform, die ausschließlich für die Lagerung bzw. Abgabe von Arzneimitteln für Tiere gedacht ist. Man findet die tierärztlichen Hausapotheken in der Regel in tierärztlichen Bildungsstätten, in Tierkliniken und auch bei praktizierenden Tierärzten. Verantwortlich für den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke ist normalerweise ein approbierter Tierarzt.