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Der Betreiber eines Wochenmarktes muss mit den Händlern verbindliche Verträge abschließen. Diese Verträge betreffen neben dem Warenangebot auch den Standplatz auf dem Markt. Auch während des Marktbetriebes müssen Kontrollen erfolgen. Natürlich gehört seitens der Händler mindestens eine Gewerbegenehmigung zu den Voraussetzungen am Wochenmarkt teilzunehmen. Ziel ist aber immer die Sicherstellung höchstmöglicher Qualität und Vielseitigkeit des Wochenmarktes. Daher müssen die Betreiber im Sinne der Händler und potentieller Käufer tätig sein. Denn die Wochenmarktbesucher erwarten zu Recht Attraktive Angebote und natürlich auch hinsichtlich von Hygiene und Qualität die Einhaltung bestimmter Standards. Ortsansässigen Händlern wird meist mehr Standfläche eingeräumt, da ein großer Teil der Marktbesucher Wert auf Produkte aus der Region legt.