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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Ich bekomme ALG 2 und habe somit keinen Anspruch auf Wohngeld. Gilt das auch für meine Bedarfsgemeinschaft?

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Grundsätzlich sind alle Empfänger von Transferleistungen (Sozialgeld, Sozialhilfe, Hartz-4 bzw. Grundsicherung) vom Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen. Dies gilt nicht nur für den Empfänger selbst, sondern auch für die Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften. Wenn dazu Fragen bestehen, kann man sich an diezuständige Wohnungsbehörde  der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt wenden. 

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