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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Ich habe Ärger mit meinem Vermieter. Kann mich das Wohnungsamt beraten?

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Das Wohnungsamt ist in der Regel dafür zuständig, auf Antragstellung einen Wohnberechtigungsschein auszustellen bzw. einen Antrag auf Wohngeld zu bearbeiten und einen diesbezüglichen Bescheid zu erteilen. Mit Einzelheiten eines Mietverhältnisses kann sich der jeweilige Sachbearbeiter nicht befassen. Wenn dahingehend Schwierigkeiten bestehen, kann man sich zu Beispiel an eine der zahlreichen Mieter-Beratungsstellen wenden. 

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