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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Ich möchte eine Sozialwohnung beziehen, wozu ein B-Schein notwendig ist. Was ist das?

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Der B-Schein bezeichnet den Wohnberechtigungsschein, auch §5-Schein genannt. Insofern stellt der B-Schein eine amtliche Bescheinigung darüber dar, dass man berechtigt ist, eine Sozialwohnung zu beziehen. Den B-Schein (Wohnberechtigungsschein) erhält man in der Regel beim zuständigen Wohnungsamt bzw. bei den örtlichen Sozialbehörden. Nähere Informationen darüber, was bei der Antragstellung zu beachten ist, kann man zum Beispiel beim zuständigen Wohnungsamt erfragen.

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