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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Welche Einkommensgrenzen gelten für einen Wohnberechtigungsschein?

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Grundsätzlich wird der auch als §5-Schein oder B-Schein bezeichnete Wohnberechtigungsschein von der zuständigen Wohngeldstelle bzw. dem zuständigen Wohnungsamt an Anspruchsberechtigte ausgestellt. Eine Berechtigung besteht auf Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes in der Regel dann, wenn pro Jahr bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Sätze gestalten sich in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, weshalb man sich im Zweifel bei der Behörde erkundigen kann.

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