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Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein, der insbesondere für Mietinteressenten von Sozialwohnungen häufig eingefordert wird, kann man jenen bei den zuständigen Mitarbeitern der Wohngeldstelle bzw. des Wohnungsamtes beantragen. Der Schein wird im Übrigen oftmals auch als §5-Schein oder B-Schein bezeichnet.