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Zollamt - Häufige Fragen

Was bezeichnet man als Gemeinschaftsware?

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Mit dem Begriff "Gemeinschaftsware" sind zwei Arten von Waren gemeint. Erstens versteht man darunter Waren, welche vollständig im Zollgebiet einer Gemeinschaft hergestellt oder gewonnen werden. Zweitens bezeichnen Gemeinschaftswaren Dinge, die außerhalb des Zollgebiet gewonnen/ hergestellt und daraufhin in den zollrechtlichen freien Verkehr  ordnungsgemäß überführt worden sind.

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