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Zollamt - Häufige Fragen

Was ist bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern zu beachten?

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Es gibt für die Einfuhr von Tabak und Alkohol zollfreie Warenmengen. Diese sind ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen und gelten für Erwachsene ab 17 Jahren. Wenn man über den See- oder Luftweg in die EU einreist, können in der Regel Waren mit einem Wert bis zu 430 Euro (Angabe ohne Gewähr) eingeführt werden. Beim Landweg verringert sich diese zollfreie Summe des Warenwertes auf 300 Euro (Angabe ohne Gewähr). Wenn es um die gewerbliche Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern geht, gelten wiederum andere Bestimmungen. Detaillierte Informationen kann man sich unter anderem bei Zollbehörden einholen.

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