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Dieses im Jahre 1975 in Kraft getretene internationale Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) verbietet den Handel mit geschützten Tier- oder Pflanzenarten bzw. mit bestimmten Produkten dieser Tier- oder Pflanzenarten. Die Einhaltung des Abkommens wird in Deutschland über die Bundeszollverwaltung sichergestellt.