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Zoo & Tierpark - Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Definition für den Zoologischen Garten?

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Der Zoo oder Zoologische Garten ist im Bundesnaturschutzgesetz legaldefiniert. Im Paragraph 42 ist diese Begriffseingrenzung gegeben: Beim Zoo handelt es sich um eine dauerhafte Einrichtung, in der wild lebende Tierarten gehalten werden, deren Zurschaustellung über mindestens sieben Tage in einem Jahr bezweckt wird. In dieser Definition werden aber Tierhandlungen und Zirkusse ausgeschlossen.

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