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Gerichtsvollzieher in Lurup - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Volksparkstr. 52, 22525 Hamburg
Telefon:04055503840
Fax:04055503842
Sprechzeiten:Mo 15-16:30 Uhr
Mi-Do 9-10 Uhr
Anschrift:Gottorpstraße 42, 22605 Hamburg
Telefon:04081976453
Fax:04081976454
Sprechzeiten:Mo-Do 9-10 Uhr
Anschrift:Eidelstedter Weg 15, 20255 Hamburg
Telefon:04050729300
Fax:04068282252
Sprechzeiten:Mo Di Do 8:30-10 Uhr
Anschrift:Dormienstr. 7, 22587 Hamburg
Telefon:040428115615
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Im Holderstrauch 1a, 22457 Hamburg
Telefon:040382934
Fax:04038086444
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 8:30-9:30 Uhr
Anschrift:Hobökentwiete 65b, 22559 Hamburg
Telefon:040813143
Fax:04053052689
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-16 Uhr
Do 8-9 Uhr
Anschrift:Barsbütteler Str. 13, 22043 Hamburg
Telefon:04024181886
Fax:04024181934
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-16 Uhr
Do 7:30-8:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Lurup? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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