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Gerichtsvollzieher in Sternschanze - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(24)
Obergerichtsvollzieher Wilkowsky (Bezirk 903)
2.54 km von Sternschanze
Anschrift:Katharinenstr. 30, 20457 Hamburg
Telefon:04037510066
Sprechzeiten:Mo-Do 10-11 Uhr
Fr 8-9 Uhr
Anschrift:Katharinenstr. 30, 20457 Hamburg
Telefon:040363939
Fax:04184880102
Sprechzeiten:Di-Mi 12-13 Uhr
Fr 8-9 Uhr
(27)
Gerichtsvollzieherin Hövermann (Bezirk 12)
4.5 km von Sternschanze
Anschrift:Volksparkstr. 52, 22525 Hamburg
Telefon:04018133907
Fax:04018133909
Sprechzeiten:Mi-Do 9-10 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieher Gehm (Bezirk 13)
4.5 km von Sternschanze
Anschrift:Volksparkstr. 52, 22525 Hamburg
Telefon:04055760684
Sprechzeiten:Mo-Do 12-13 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Böhm (Bezirk 11)
4.5 km von Sternschanze
Anschrift:Volksparkstr. 52, 22525 Hamburg
Telefon:04055503580
Fax:041928939385
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr
Di 15-16 Uhr
Mi-Do 9:30-10:30 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieherin Dohrmann (Bezirk 909)
4.5 km von Sternschanze
Anschrift:Volksparkstr. 52, 22525 Hamburg
Telefon:04018139970
Fax:04036021515
Sprechzeiten:Mo-Do 15:30-16:30 Uhr
(16)
Gerichtsvollzieherin Burmeister (Bezirk 5)
6.23 km von Sternschanze
Anschrift:Bramfelder Str. 102b, 22305 Hamburg
Telefon:04055562037
Fax:04055564486
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Schmidt (Bezirk 902)
6.23 km von Sternschanze
Anschrift:Bramfelder Str. 102b, 22305 Hamburg
Telefon:04022864944
Fax:04055564486
Sprechzeiten:Mo 13:30-14:30 Uhr
Di 9-10 Uhr
Do 13:30-14:30 Uhr
(25)
Gerichtsvollzieher Schoder (Bezirk 913)
6.23 km von Sternschanze
Anschrift:Bramfelder Str. 102b, 22305 Hamburg
Telefon:04018154336
Fax:04018154745
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-16 Uhr
Di 9-10 Uhr
(19)
Obergerichtsvollzieher Oltmanns (Bezirk 911)
7.09 km von Sternschanze
Anschrift:Haus 1, Liebigstraße 2-20, 20539 Hamburg
Telefon:04088192022
Fax:041319959614
Sprechzeiten:Di-Do 9-10 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Sternschanze? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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