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Hochbauämter in Groß-Umstadt - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Bauamt
1.43 km von Groß-Umstadt
Anschrift:Markt 1, 64823 Groß-Umstadt
Telefon:06078781221
Fax:06078781226
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-15:30 Uhr
Anschrift:Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt
Telefon:061518810
Fax:061518811095
E-Mail:kreisverwaltung@ladadi.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(26)
Bauamt (Bauaufsicht Landkreis Darmstadt-Dieburg)
19.81 km von Groß-Umstadt
Anschrift:Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt
Telefon:061518812341
Fax:061518812411
E-Mail:bauaufsicht@ladadi.de
Öffnungs­zeiten:Do 8.00 - 12.00 & 14.00 - 17.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Groß-Umstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
5.26 km von Groß-Umstadt
Anschrift:Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg
Telefon:061629604400
Fax:061629604128
E-Mail:gemeindeverwaltung@otzberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 16.00 - 18.30 Uhr, Fr 9.00 - 11.00 Uhr
(1)
Bauamt
7.17 km von Groß-Umstadt
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 64850 Schaafheim
Telefon:0607374100
Fax:06073741050
E-Mail:rathaus@schaafheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12 Uhr sowie Mi 14-18:30 Uhr
(1)
Bauamt
7.43 km von Groß-Umstadt
Anschrift:Ernst-Ludwig-Straße 2-4, 64747 Breuberg
Telefon:0616370940
Fax:0616370955
E-Mail:info@breuberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr und 13:30-15 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(2)
Bauamt
8.27 km von Groß-Umstadt
Anschrift:Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern
Telefon:06071970230
Fax:06071970299
E-Mail:info@gross-zimmern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr, Mi 8-11:30 Uhr und 15-18 Uhr, Fr 8-11:30 Uhr
(2)
Bauamt
8.45 km von Groß-Umstadt
Anschrift:Montmelianer Platz 4, 64739 Höchst im Odenwald
Telefon:0616370851
Fax:0616370832
E-Mail:info@hoechst-i-odw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-17.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Groß-Umstadt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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