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Ausländerbehörden in Darmstadt - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(168)
Ausländerbehörde Darmstadt
0.22 km von Darmstadt
Anschrift:Grafenstr. 30, 64283 Darmstadt
Telefon:06151132189
Fax:06151133589
E-Mail:auslaenderbehoerde@darmstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-12:30 Uhr
Mi 8:30-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Do-Fr 7-14 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Darmstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(167)
Ausländerbehörde des Landkreises
13.23 km von Darmstadt
Anschrift:Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau
Telefon:06152989302
Fax:06152989390
E-Mail:info@kreisgg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Albinistraße 23, 64807 Dieburg
Telefon:060718812030
Fax:060718811275
E-Mail:auslaenderamt@ladadi.de
Sprechzeiten:Mo, Di, Do und Fr. 08:00 bis 12 Uhr und Mittwoch 14 Uhr bis 16 Uhr
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(376)
Fachdienst Ausländerangelegenheiten
18.84 km von Darmstadt
Anschrift:Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach
Telefon:0607481801347
Fax:0607481801930
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-offenbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(135)
Ausländerbehörde
21.81 km von Darmstadt
Anschrift:City Forum Eichsfeld, Rheinstraße 3, 65428 Rüsselsheim
Telefon:06142832411
Fax:06142832549
E-Mail:auslaenderbehoerde@ruesselsheim.de
Sprechzeiten:Montag bis Mittwoch: 8 Uhr bis 12 und 13 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
(125)
Ausländerbehörde
25.29 km von Darmstadt
Anschrift:Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main
Telefon:06921242485
Fax:06921242216
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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