Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden |
Telefon: | 0640360557 |
Fax: | 0640360525 |
E-Mail: | info@linden.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwigstr. 31, 35415 Pohlheim |
Telefon: | 06403606370 |
Fax: | 06403606666 |
E-Mail: | info@pohlheim.de |
Anschrift: | St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns |
Telefon: | 06403902017 |
Fax: | 06403902050 |
E-Mail: | gemeinde@langgoens.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 35390 Gießen |
Telefon: | 06413060 |
Fax: | 06413062661 |
E-Mail: | hochbauamt@giessen.de |
Anschrift: | Am Zimmerplatz 3, 35452 Heuchelheim |
Telefon: | 0641600248 |
Fax: | 0641600246 |
E-Mail: | andreas.becker@heuchelheim.de |
Anschrift: | Frankfurter Str. 49-51, 35625 Hüttenberg |
Telefon: | 06441700634 |
Fax: | 06441700610 |
E-Mail: | christine.schmidt@huettenberg.de |
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Linden im Landkreis Gießen liegt ca. 6 km südlich von Gießen und ist gegliedert in die Stadtteile Großen-Linden und Leihgestern. Schon 790 wurde Linden erstmals urkundlich erwähnt und ist heute für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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