Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Stadtzentrum 1, 65479 Raunheim |
Telefon: | 061424020 |
Fax: | 06142402228 |
E-Mail: | buergerbuero@raunheim.de |
Sprechzeiten: | Entsprechend der Öffnungszeiten. |
Öffnungszeiten: | Montag: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr Donnerstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: geschlossen jeden 1. Samstag im Monat: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sonntag: geschlossen |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Virchowstraße 5-7, 65428 Rüsselsheim |
Telefon: | 06142832900 |
Fax: | 06142832909 |
E-Mail: | buergerservice@ruesselsheim.de |
Anschrift: | Frankfurter Straße 9, 65428 Rüsselsheim |
Telefon: | 06142832940 |
Fax: | 06142832949 |
E-Mail: | buergerservice@ruesselsheim.de |
Anschrift: | Bahnhofsplatz 1, 65795 Hattersheim |
Telefon: | 06190970272 |
Fax: | 06190970270 |
E-Mail: | stadtpunkt@hattersheim.de |
Anschrift: | Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach |
Telefon: | 061077731 |
Fax: | 061071382 |
E-Mail: | buergerbuero@kelsterbach.de |
Anschrift: | Flughafenstraße 37, 64546 Mörfelden-Walldorf |
Telefon: | 06105938260 |
Fax: | 06105938325 |
E-Mail: | stadtbuero@moerfelden-walldorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Raunheim im Landkreis Groß-Gerau liegt im Rhein-Main-Gebiet, am Südufer des Mains und ist gegliedert in Westviertel, Ringstraße und Bahnhofstraße. Für Besucher ist Raunheim vor allem durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.
Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.
Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.
Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.
Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.
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