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Ausländerbehörden in Herborn - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(93)
Ausländerbehörde Lahn-Dill-Kreis
19.89 km von Herborn
Anschrift:Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon:064414072310
Fax:064414071074
E-Mail:abh@lahn-dill-kreis.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(38)
Amt für Soziales & Integration
20.05 km von Herborn
Anschrift:Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon:064414072310
Fax:064414071051
E-Mail:auslaender-personenstand@lahn-dill-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Herborn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(47)
Ausländerbehörde
20.5 km von Herborn
Anschrift:Ernst-Leitz-Str. 30, 35578 Wetzlar
Telefon:06441990
Fax:06441993304
E-Mail:stadtverwaltung@wetzlar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(35)
Ausländerbehörde
28.35 km von Herborn
Anschrift:Markt 2, 57072 Siegen
Telefon:02714041208
Fax:02714041225
E-Mail:abh@siegen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvergabe
(76)
Ausländeramt des Landkreises
28.5 km von Herborn
Anschrift:Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Telefon:02713330
Fax:02713332500
E-Mail:post@siegen-wittgenstein.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30-17 Uhr Fr 7:30-15 Uhr
(136)
Ausländerbehörde
29.32 km von Herborn
Anschrift:Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Telefon:06413063200
Fax:06413062303
E-Mail:auslaenderbehoerde@giessen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Telefon:064193900
Fax:064133448
E-Mail:info@lkgi.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen

Sprechzeiten Servicetelefon: Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-14 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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