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Hochbauämter in Liebenau/Hessen - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt (Stadt Liebenau)
0.63 km von Liebenau/Hessen
Anschrift:Kirchplatz 6, 34396 Liebenau
Telefon:05676989825
Fax:05676989882
E-Mail:verwaltung@stadt-liebenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mo, Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
Anschrift:Wilhelmshöher Allee 19-21, 34117 Kassel
Telefon:056110030
Fax:0561779964
E-Mail:info@landkreiskassel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Liebenau/Hessen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(11)
Bauamt
6.17 km von Liebenau/Hessen
Anschrift:Markt 1, 34369 Hofgeismar
Telefon:05671999000
Fax:05671999083
E-Mail:verwaltung@stadt-hofgeismar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-18 Uhr und Do 13:30-16 Uhr
(3)
Bauamt
9.26 km von Liebenau/Hessen
Anschrift:Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg
Telefon:0564192320
Fax:0564192583
E-Mail:info@warburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
9.37 km von Liebenau/Hessen
Anschrift:Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich
Telefon:05643809304
Fax:0564380990
E-Mail:info@borgentreich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo+Do 14-16 Uhr
(2)
Bauamt
10 km von Liebenau/Hessen
Anschrift:Markt 1, 34393 Grebenstein
Telefon:0567470520
Fax:0567470530
E-Mail:oliver.kesper@stadt-grebenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 9-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
11.39 km von Liebenau/Hessen
Anschrift:Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna
Telefon:05693989817
Fax:05693989830
E-Mail:gemeinde@breuna.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Liebenau/Hessen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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