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Lohnsteuerhilfe Limburg-Weilburg

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Erdbeerenpfad 8, 65611 Brechen
Telefon:064389254485
Fax:064389254486
E-Mail:alexandra.koenig@vlh.de
Anschrift:Am Bruchborn 6, 65589 Hadamar
Telefon:064339488281
E-Mail:dimitri.klassen@vlh.de
Sprechzeiten:Nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr
Anschrift:Untermarkt 5, 65589 Hadamar
Telefon:015754077511
E-Mail:andreas.kappesser@vlh.de
Anschrift:Tilemannstr. 3, 65549 Limburg
Telefon:064312880900
Fax:064312880901
E-Mail:siegbert.vetter@vlh.de
Anschrift:Wirtshof 28, 65599 Dornburg
Telefon:064369498437
Fax:064369498438
E-Mail:angelika.leuschner@vlh.de
Anschrift:Hessenstr. 6, 35789 Weilmünster
Telefon:06472911778
Fax:06472911779
E-Mail:christa.eggerstedt@vlh.de
Anschrift:Taunusblick 4, 65510 Hünstetten
Telefon:06126950798
E-Mail:eva.stalp@vlh.de
Anschrift:Stadionstr. 8, 35606 Solms
Telefon:064428740
E-Mail:jeanette.doerrbecker-spaeth@vlh.de
Anschrift:Auf dem Rück, 65326 Aarbergen-Michelbach
Telefon:061205827
Fax:06120908349
E-Mail:martina.seelbach-pulch@vlh.de
Anschrift:Alleestraße 16c, 56410 Montabaur
Telefon:026026747350
Fax:026026747351
E-Mail:nicole.karg@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe im Landkreis Limburg-Weilburg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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