Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hessen-Homburg-Platz 7, 63452 Hanau |
Telefon: | 061812958061 |
E-Mail: | untere.denkmalschutzbehoerde@hanau.de |
Anschrift: | Barbarossastr. 20, 63571 Gelnhausen |
Telefon: | 060518513964 |
E-Mail: | bauaufsicht@mkk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau i. Ufr. |
Telefon: | 06023502420 |
E-Mail: | bauaufsicht@alzenau.de |
Anschrift: | Homburger Straße 17, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031834511 |
Fax: | 0603183914511 |
E-Mail: | kreisbauamt@wetteraukreis.de |
Anschrift: | Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652564 |
E-Mail: | bauaufsicht@offenbach.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921230582 |
Fax: | 06921240539 |
E-Mail: | denkmalamt@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 16-18, 61343 Bad Homburg v.d.Höhe |
Telefon: | 061721006311 |
E-Mail: | bauaufsicht@bad-homburg.de |
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Hammersbach in der südlichen Wetterau liegt im Main-Kinzig-Kreis. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, beispielsweise die Reste der Marköbler Stadtmauer, das frühere Rathaus im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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